Förderprogramm "Kommunalrichtlinie 2020"

© LSB NRW / Andrea Bowinkelmann

Für die energieeffiziente Sanierung der Umkleide, des Vereinsheims oder der Sportanlage können Sportvereine Förderungen aus dem Bundes-Programm „Kommunalrichtlinie“ beantragen und Zuschüsse zwischen 25 und 45 Prozent erhalten. Jahr für Jahr wird das Förderprogramm für Sportvereine attraktiver. Ab sofort entfallen die Antragsfristen und es können das gesamte Jahr über Anträge beim Projektträger Jülich eingereicht werden.

Seit 2019 können Vereine aus Braunkohle-Regionen, z. B. dem Rheinischen Revier, zusätzlich eine um bis 15% erhöhte Förderung erhalten. Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken, schützen nicht nur die Umwelt, sondern senken auch die Betriebskosten und damit wird langfristig Geld gespart, das in andere Bereiche des Vereinslebens investiert werden kann.

Gefördert werden z. B. der Austausch der Beleuchtungssysteme (Innen wie Außen), raumlufttechnische Anlagen, regelbare Pumpen in Schwimmbädern, Verschattungsvorrichtungen, die Optimierung von Rechenzentren/Serverräumen oder der Warmwasserbereitungsanlage sowie die Errichtung von Radabstellanlagen.

Sportvereine können einen Antrag stellen, wenn sie Eigentümer der Anlage sind und, seit 2019, auch Vereine die Pächter der Sportstätte sind.

Eine Kombination mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten wie dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ und einem Kredit über NRW.BANK.Sportstätten ist möglich. Ein „Öko-Check“ durch einen Energieberater kann im Vorfeld den Verein unterstützen, wo und wie Energieeinsparpotentiale vorhanden sind. Infos zum Öko-Check finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie sowie unter https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen.

Die Förderrichtlinien finden Sie hier.


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