Förderung der Übungsarbeit in den Vereinen
Auch in diesem Jahr stellt das Land Nordrhein-Westfalen wieder 7,56 Mio. Euro zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Einige Bünde bzw. Kommunen nutzen die errechneten Zuschusseinheiten ebenfalls für die kommunale Sportförderung. Bislang liegen erst 2.100 Anträge vor, dies entspricht lediglich 1/3 der vergangenen Jahre. Bitte nutzt Eure „Verteiler“ um die Vereine über die Förderung und die Antragsfrist zu informieren.
Denn nur die Anträge, die bis zum 31.05.2023 eingehen, können für die Landesförderung berücksichtigt werden. Anträge, die nach dem 31.05.23 eingehen, können höchstens im Falle einer Nachbewilligung berücksichtigt werden.
Die Antragsstellung erfolgt bis zum 31.05. wie gewohnt über das Förderportal.