DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Anmeldung

Eine Anmeldung ist schriftlich, per E-Mail, online oder telefonisch möglich. Die Bestätigung erfolgt nach Eingang. Bei einem Wartelistenplatz werden Sie benachrichtigt. Ca. 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn wird die Einladung per E-Mail oder Post versandt.

Zahlung

Die Zahlung der Kurse ist durch Lastschrift, Überweisung oder Barzahlung in der Geschäftsstelle möglich. Bei fehlerhafter Angabe der Bankverbindung werden die fälligen Gebühren den Teilnehmern belastet.

Stornierung

Eine Stornierung ist nur schriftlich möglich. Maßgebend ist hierbei das Eingangsdatum. Die Stornogebühr beträgt bei Stornierung

  • bis zum 14. Tag vor Beginn 30% des Preises, jedoch mindestens 25,00€,
  • ab dem 13. Tag 90% des Preises, jedoch mindestens 25,00€

Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuelle berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Veranstalter nachweist, dass ihm wesentliche höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweiten Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

Lehrgangsabsage

Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden, erhalten Sie ca. 8 Tage vorher Bescheid. Bei bereits bezahlter Teilnahmegebühr wird diese umgehend zurück überwiesen.

Lizenzverlängerungen ab 2017

  • Anstatt der bisher notwendigen 15 Lerneinheiten (LE) müssen Sie ab sofort 15 sogenannte "Lizenzpunkte" (LP) erreichen
  • Sie haben wie bisher 4 Jahre Zeit, Ihre Lizenz zu verlängern, jedoch müssen Sie nicht mehr innerhalb eines Jahres den Nachweis zur Lizenzverlängerung erbringen
  • Ausnahme bildet die Rehabilitationslizenz "Innere Medizin", da müssen Sie bereits innerhalb von 2 Jahren Ihre 15 LP zur Lizenzverlängerung erreicht haben
  • Sobald Sie die 15 LP zur Lizenzverlängerung "gesammelt" haben, erhalten Sie entweder im Lehrgang oder innerhalb von 4 Wochen postalisch Ihre verlängerte Lizenz, welche neu ausgestellt wird
  • Das heißt, bei Tagesveranstaltungen brauchen Sie nicht mehr dem Landessportbund NRW Ihre Bescheinigungen vorzulegen

Fremdlizenzen

Hierbei ist die Bescheinigung an den entsprechenden Verband zu senden. Erkundigen Sie sich vorher, ob der Verband die Lizenzverlängerung anerkennt.

Versicherungsschutz

Mitglieder eines Sportvereines sind im Rahmen des Versicherungsvertrages mit der Sporthilfe e.V. in den Bereichen Unfall und Haftpflicht über Ihren Verein versichert. Vereinsgebundende Teilnehmer sind über den Veranstalter in gleicher Weise zusatzversichert.

Datenschutz

Der Landessportbund sowie die Stadt- bzw. Kreissportbünde wickeln alle Qualifizierungsmaßnahmen im Sport in NRW über das zentrale EDV-Kurs- und Lehrgangsprogramm "VeasySport" ab. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie mit Ihrer Anmeldung Ihr Einverständnis für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten über diese zentrale Datenbank im Rahmen der Zweckbestimmung des LSB einschließlich seiner Töchter sowie der Stadt- bzw. Kreissportbünde erklären. Wir verpflichten uns, die erhobenen Daten unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes nur als Mittel zur Erfüllung unserer eigenen Geschäftszwecke und satzungsgemäßen Aufgaben zu verwenden.

Anregungen und Beschwerden

Ihre Anregungen, Beschwerden und Reklamationen sind uns wichtig. Sollten Sie im Zusammenhang mit unserem Service oder unseren Leistungen einmal Anlass zur Unzufriedenheit haben, betrachten wir dies als Aufforderung zur Verbesserung.

Bitte richten Sie Ihre Eingabe an beschwerde@ksb-rhein-erft.de.  Sie erhalten sofort eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Beschwerde sowie eine schriftliche Rückmeldung innerhalb von 2 Werktagen.

Bildungsscheck

Sie interessieren sich für eine Fort- oder Weiterbildung?

Sie haben bereits eine Auswahl getroffen und suchen nach einer Finanzierungsmöglichkeit?

Hier können Sie einen Bildungsscheck bzw. eine Bildungsprämie beantragen.

Mit dem Bildungsscheck beteiligt sich das Land NRW mit 50 % und bis zu 500 € an Ihren Weiterbildungskosten Der Bildungsscheck NRW unterstützt seit 2006 das Weiterbildungsengagement und die Weiterbildungsnachfrage von kleinen und mittleren Betrieben sowie Bürgerinnen und Bürgern aus NRW.